Versand
Zölle und Steuern
Mit Aufgabe einer Bestellung erkennt der Käufer an und erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Zölle, Einfuhrsteuern, Mehrwertsteuern (VAT), Steuern auf Waren und Dienstleistungen (GST), Maklergebühren, Gebühren für die Zollabfertigung, Bearbeitungsgebühren sowie alle sonstigen staatlichen oder vom Frachtführer erhobenen Abgaben, die durch die Einfuhr der gekauften Waren in das Bestimmungsland entstehen (zusammen die „Einfuhrabgaben“), allein vom Käufer zu tragen sind.
Sofern im Produktangebot, auf der Checkout-Seite, in der Beschreibung der Versandart oder in der Bestellbestätigung nicht ausdrücklich anders angegeben, werden alle Bestellungen unverzollt und unversteuert versandt; Einfuhrabgaben sind weder im Kaufpreis noch in den an den Verkäufer gezahlten Versandkosten enthalten.
Wo ein Produktangebot, eine Versandart oder der Checkout-Prozess ausdrücklich angibt, dass Zölle und Steuern im Kaufpreis oder in den Versandkosten enthalten sind (DDP – Delivered Duty Paid), werden die anfallenden Einfuhrabgaben vom Verkäufer im Namen des Käufers in dem in diesem Angebot bestimmten Umfang übernommen.
Der Käufer verpflichtet sich, alle anfallenden Einfuhrabgaben, die für die Zollabfertigung und Zustellung der Waren erforderlich sind, fristgerecht zu zahlen. Die Nichtzahlung oder Verweigerung der Zahlung kann zu Verzögerungen, Lagergebühren, Rücksendung der Sendung, Aufgabe oder Vernichtung der Waren oder zu anderen Maßnahmen der Zollbehörden oder Frachtführer führen.
Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, ist der Verkäufer, wenn der Käufer die Annahme verweigert, Einfuhrabgaben nicht zahlt oder anderweitig die Rücksendung, Aufgabe oder Vernichtung der Sendung verursacht, nicht verpflichtet, Beträge zu erstatten, die für die Waren, Versandkosten, Zollgebühren, Rücksendekosten, Lagergebühren, Bearbeitungsgebühren oder sonstige im Zusammenhang mit der Bestellung entstandene Kosten gezahlt wurden.
Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, zusätzliche Kosten, Strafen, Beschlagnahmen oder andere Maßnahmen der Zollbehörden oder staatlicher Stellen im Bestimmungsland.